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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AIW AI & WEBSERVICES

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1. Unsere AGB gelten für sämtliche unserer Leistungen (bereits beauftragter und möglicher zukünftiger). Die Beschreibung der beauftragten Tätigkeiten ergibt sich dabei aus dem jeweiligen Angebot.
2. Die Anwendung möglicher AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Anwendung wurde durch uns ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten zudem stets dann, wenn wir Leistungen trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen erbringen.
3. Wir sind berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen Unteraufträge an Dritte zu erteilen.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Wir rechnen unsere Leistungen auf Basis der Angebotspreise ab. Sollte einzelne Leistungen in dem jeweiligen Angebot nicht erfasst gewesen sein, sind wir zur Abrechnung unserer Leistungen nach üblichen Stundensätzen berechtigt.

§ 3 Rechte, Obliegenheiten/ Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Sofern möglich, werden wir in Abhängigkeit des Leistungsinhaltes unseren Kunden Rechte an der jeweiligen Domain einräumen, unabhängig davon, ob der Kunde (gemäß Angebot) die damit einher gehenden Kosten trägt oder wir. Unsere Kunden berechtigen uns in Abhängigkeit des jeweiligen Auftragsinhaltes, an Dritte Leistungen auf dem Gebiet der Sicherung von Domains/ Nutzung von Serverkapazitäten zu vergeben. Die Lizenzbestimmungen der Hersteller sind ebenso zu beachten, wie die Vorgaben von Service Providern (Domains), Server- Betreibern, etc.
2. Der Kunde räumt uns mit der Auftragserteilung die ihm ggf. bereits zustehenden Nutzungs- und Zugangsrechte an Domains, Serveradressen oder Webseiteninhalte ein und bevollmächtigt uns an die solche Serviceanbieter in ihrem Namen heranzutreten, um die notwendigen Zugangsdaten zu erhalten und für den Kunden die Rechte auszuüben.
3. Der Kunde soll uns in Abhängigkeit des Leistungsumfanges bei der Leistungserbringung zu unterstützen und notwendige von ihm zu erbringende Zuarbeiten rechtzeitig abzuschließen.
4. Der Kunde hat mögliche Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen zu beachten und einzuhalten.

§ 4 Abnahme
Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen eines Dienstvertrags. Sollten im Einzelfall die Leistungen auf Basis von Werkverträgen erbracht werden, hat die jeweilige Abnahme durch den Kunden unverzüglich nach Anzeige der Beendigung der Leistungen durch uns zu erfolgen. Erhebt der Kunde innerhalb von 5 Werktagen keine begründeten Einwendungen, gilt die Abnahme als erfolgt. Erkennbare Mängel sind durch den Kunden unverzüglich zu beanstanden. Die Abnahme gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung länger als vier Wochen in Betrieb genommen hat, ohne erhebliche Mängel zu rügen.

§ 5 Haftung für Mängel
1. Diese Regelung gilt für den Fall einer Haftung aus einem möglichen Werkvertrag.
2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Anzeige der Beendigung der Leistungen durch uns.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung von Kardinalpflichten, Verzugsschäden gemäß § 286 BGB und gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf das jeweilige Auftragsvolumen.
3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis spätestens aber 36 Monate ab Fertigstellung.

§ 7 Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäftsvorgänge und -interna der jeweils anderen Partei. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.
2. Wir beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften und haben unsere Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
3. Übermittelte personenbezogene Daten werden nur gemäß den Weisungen des Kunden verarbeitet.
4. Bei Bedarf bieten wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO an.
5. Nach Vertragsende werden Kundendaten auf Anforderung gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 8 Eigentums- und sonstige Rechte
Wir behalten uns vor, das Eigentum an gelieferter Software und anderen Sachen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen zu übertragen. Sofern wir andere Rechte, etwa Nutzungsrechte, an Kunden übertragen sollen, erfolgt dies auf Basis des jeweiligen Vertrages, ansonsten nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist jeweils am Ort des Anspruchsgegners/Beklagten.
Stand: 23.04.2024

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